Anschubfinanzierung (ELAN)
Anträge werden über das Online-Portal an den Sprecher der Anschubfinanzierung, Prof. Dr. Thomas Brabletz, gerichtet und können jederzeit von allen promovierten Mitarbeitern im Universitätsklinikum eingereicht werden.
Die Promotion ist Voraussetzung für eine Antragstellung und muss formal abgeschlossen sein. Die Altersgrenze für die Antragsstellerin oder den Antragssteller ist 38 Jahre.
Folgeanträge von bereits bewilligten Projekten können nicht gestellt werden. Ebenfalls können Forschungsanträge, die bereits eine Anschubfinanzierung durch die Marohn-Stiftung erhalten haben, nicht mehr gefördert werden.
Es wird empfohlen, die Antragssumme auf 50.000 EUR und die Laufzeit des Projektes auf ein Jahr zu begrenzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens acht Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern. Die Geschäftsstelle ist immer bemüht, über Ihren Antrag zügig zu entscheiden.
Inhaltliche Rückfragen zu einem Projektantrag müssen von den Antragstellern innerhalb der gesetzten Frist nach der jeweiligen Sitzung beantwortet werden.
Um die Antragstellung zu vereinheitlichen, hat die Kommission einen Musterantrag beschlossen, der für alle Antragsteller verbindlich ist. Der Antrag muss auf englisch gestellt werden. Bitte verwenden Sie für das Befürwortungsschreiben ebenfalls die Vorlage.
Nach der Bewilligung
Formular Unterschriftenprobe
Formular Dispositionsberechtigung